Inhalt
Dieser Kurs richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus den Hilfen zur Erziehung oder dem Jugendamt mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung, die im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a und b SGB VIII eine beratende Funktion als "insoweit erfahrene Fachkraft" wahrnehmen oder sich für solche Aufgaben qualifizieren möchten.
In dieser Zusatzqualifikation werden die Teilnehmenden auf die Rolle und Aufgaben einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vorbereitet. Dazu gehört es, mit Ratsuchenden bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine strukturierte und qualifizierte Situationsanalyse durchzuführen und Handlungsoptionen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzuzeigen.
Zentrale Leitfragen dieses Zertifikatskurses sind:
Was sind Kriterien für eine Kindeswohlgefährdung? Wo ist die Grenze zwischen Missachtung von Grundbedürfnissen und der Beginn einer Kindeswohlgefährdung? Welche Auswirkungen hat das auf Kinder und Jugendliche? Wie kann man eine umfassende Gefährdungseinschätzung durchführen? Wie kann Kooperation im Kinderschutz gelingen? Wie können Kindeswohlgefährdungen abgewendet werden? Wie kann man eine Beratung als "insoweit erfahrene Fachkraft" durchführen?
Im Rahmen des Kurses erarbeiten die Teilnehmenden eine eigene, professionelle Haltung im Umgang mit
Kindeswohlgefährdungen. Ziel ist ein kooperativer und partizipativer Kinderschutz.
Der Gesamtkursumfang beträgt 12 Kurstage: 6 zweitägige Module
Zwischen den Modulen wird es Treffen in Kleingruppen zur kollegialen Fallberatung oder spezifischen Fragestellungen geben. Diese Treffen sind Bestandteil des Zertifikatskurses. Die Termine muss die Kleingruppe selbst organisieren.
Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats:
• Anwesenheit im 1. Modul • Anwesenheit im Kurs (mind. 80%) und aktive Teilnahme • Kleingruppentreffen zwischen den Modulen (ca. 12,5 Std.) • Abschlussarbeit (6-10 Seiten)
• Teilnahme am Kolloquium
Nutzen
• Eigenes Verständnis von Kinderschutz und Kriterien für Kindeswohlgefährdung entwickeln
• Klärung von Auftrag, Rolle und Aufgaben einer Kinderschutzfachkraft
• Umfassende Gefährdungseinschätzungen und Erstellen von Prognosen bei Kindeswohlgefährdungen
• Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII, Schutzpläne erstellen und kollegiale Beratung durchführen
• Gelingende Kommunikation fördern und Beratungskompetenz entwickeln
Methoden
Referat und Erarbeitung der Themen in der Großgruppe, Diskussion und Austausch, Vertiefung in Kleingruppen, Anregungen zum systemischen Arbeiten, kollegiale Beratung, ausprobieren von Arbeitshilfen
Zulassungsvorraussetzung:
Fachkraft gemäß § 72 SGB VIII: i.d.R. (Fach)Hochschulabschluss (B.A., M.A., Diplom) in (Sozial)- Pädagogik oder Psychologie bzw. analoge Qualifikation,
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine Anmeldung ist nur für den kompletten Kurs möglich.
Anbieter
LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho
Referentin / Referent
Stefanie Schneider
Dipl.-Pädagogin
Dr. med. Stefanie Schlepper
Rechtsmedizinerin, Institut für Rechtsmedizin, Gewaltopferambulanz
Andreas Hornung
Familienrichter, Referendarausbilder und Examensprüfer
Claudia Friedhoff
Dipl.-Psychologin, Kinderschutzambulanz Universitätsklinik für Kinder- u. Jugendmedizin
Auskunft zu Anmeldung und Organisation