Teilnahmebedingungen

Die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen gelten unter dem Dach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für Veranstaltungen aus dem Fort- und Weiterbildungsangebot der folgenden Anbieter:

  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho
  • LWL Berufskolleg – Fachschulen Hamm
  • LWL-Koordinationsstelle Sucht

1. Zugelassener Personenkreis und Teilnahmevoraussetzungen
Das Fort- und Weiterbildungsangebot richtet sich an Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Suchthilfe sowie an Personen in angrenzenden Arbeitsfeldern.
Grundsätzlich stehen die Veranstaltungen allen interessierten Personen offen, sofern eine Veranstaltung nicht einem festgelegten Personenkreis vorbehalten ist oder definierte Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen sind. Diese Informationen können Sie den jeweiligen Veranstaltungen in unserem Programmheft und auf unserer Website entnehmen. Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

2. Anmeldung
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zu einer Veranstaltung - sofern möglich - unser Online-Verfahren auf unserer Website www.lwl-bildung.de. Für eine Anmeldung per Post oder Fax nutzen Sie bitte pro Veranstaltung und Person jeweils ein Anmeldeformular. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen sind nicht möglich.
Ihre Anmeldung wird mit dem Eingang in unserem Fortbildungsbüro verbindlich. Hiermit erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen vollständig an.
Bei längerfristigen Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungen, Zertifikatskurse) können gesonderte Bestimmungen zum Anmeldeverfahren gelten. Gegebenenfalls ist nach der Anmeldung ein separates Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Geltende Sonderbestimmungen entnehmen Sie den Hinweisen der jeweiligen Veranstaltungen.

3. Teilnahmezusage
Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt unmittelbar nach Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung und richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen. Interessierte aus Westfalen-Lippe werden hierbei vorrangig berücksichtigt. Der Fortbildungsanbieter behält sich eine abweichende Auswahl in Ausnahmefällen vor.
Grundsätzlich wird eine Teilnahmezusage bzw. -absage an die von Ihnen angegebene Einrichtung gesendet. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Zu- bzw. Absage besteht nicht. Sollte nach Anmeldeschluss keine Rückmeldung zu Ihrer Anmeldung eingegangen sein, nehmen Sie bitte ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Kontakt zu unserem Fortbildungsbüro auf.

4. Kosten und Zahlungsmodus
4.1 Kosten

Die entstehenden Kosten pro Teilnehmerin/Teilnehmer sind im Programm und auf unserer Website bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Die Kosten setzen sich in der Regel zusammen aus dem Teilnahmeentgelt, den Kosten für Verpflegung und - sofern vorgesehen - für Unterkunft. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Geringfügige Preiserhöhungen sind möglich.
Die Kosten sind grundsätzlich für die Gesamtdauer und für sämtliche Leistungen der jeweiligen Veranstaltung zu zahlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Reduzierung der Kosten wegen einzelner nicht in Anspruch genommener Leistungen (z. B. vorzeitige Abreise, Verzicht auf Verpflegung) aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich ist.
4.2 Zahlungsmodus
Die Kosten für die Veranstaltung werden in der Regel ein bis zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per Post an die von Ihnen angegebene Rechnungsanschrift versendet. Der ausgewiesene Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und auf das Konto der LWL-Finanzabteilung zu überweisen. Nähere Angaben zum Überweisungsvorgang erhalten Sie mit dem Rechnungsschreiben.
Bei längerfristigen Veranstaltungen können gesonderte Zahlungsmodalitäten gelten. Geltende Sonderbestimmungen entnehmen Sie den Hinweisen der jeweiligen Veranstaltungen.

5. Abmeldung und Ausfallkosten
5.1 Abmeldung

Die Abmeldung von einer Veranstaltung, zu der Sie sich verbindlich angemeldet haben, muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Dies gilt auch, wenn Sie (noch) keine Zu- bzw. Absage erhalten haben. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich.
5.2 Ausfallkosten
Eine kostenfreie Abmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Abmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss das Teilnahmeentgelt sowie von der Tagungsstätte erhobene Ausfallkosten für Verpflegung und Unterkunft in voller Höhe in Rechnung stellen müssen. Dies gilt auch in unverschuldeten Fällen (z. B. Krankheit, dienstliche Verpflichtungen).
Wenn Sie Ihren Platz kostenpflichtig an eine von Ihnen zu benennende Ersatzperson weitergeben können, berechnen wir Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Eventuelle Teilnahmevoraussetzungen müssen von der Ersatzperson ebenso erfüllt werden. Die Entscheidung über die Zulassung einer geeigneten Ersatzperson ist allein dem Fortbildungsanbieter vorbehalten.
Bei längerfristigen Veranstaltungen können gesonderte Regelungen zur Abmeldung getroffen werden. Geltende Sonderbestimmungen entnehmen Sie den Hinweisen der jeweiligen Veranstaltungen.

6. Ausfall von Veranstaltungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Veranstaltungen, auf ausgewiesene Programminhalte bzw. angekündigte Referentinnen/Referenten. Der Fortbildungsanbieter behält sich vor, in begründeten Fällen (z. B. Unterschreiten einer Mindestgruppengröße, Verhinderung der Referentin/des Referenten) Veranstaltungen abzusagen. Selbstverständlich werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt.

7. Personenbezogene Daten
Im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsmanagement im Zentralen Fortbildungswesen des LWL-Dezernats Jugend und Schule, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) werden  bei Ihnen  personenbezogene  Daten  erhoben.  Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind § 3 I DSG NRW, Art. 6 I DSGVO und § 85 II Nr. 8 SGB VIII. Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten erhalten Sie auf der LWL-Website zum Datenschutz

8. Sonderbestimmungen und hauseigene Regelungen der Fortbildungsanbieter
Sind bei einzelnen Veranstaltungen gesonderte Regelungen (z. B. Anmeldeverfahren, Abmeldung, Zahlungsmodus) aufgeführt, gelten diese ergänzend bzw. vorrangig zu diesen Teilnahmebedingungen. Geltende Sonderbestimmungen entnehmen Sie den Hinweisen der jeweiligen Veranstaltungen.
Hauseigene Regelungen der Fortbildungsanbieter als Betreiber von Tagungsstätten o. Ä. bleiben von diesen Teilnahmebedingungen unberührt.