Inhalt
(Anmeldung siehe weiter unten!)
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Durch frühzeitige und niederschwellige Unterstützung, durch mehr Beratung und Beteiligung und Weiterentwicklungen in der Kooperation im Kinderschutz zielt das Gesetz darauf, alle jungen Menschen in ihren Rechten auf Teilhabe, förderliche Entwicklung und Erziehung sowie Schutz weiter zu stärken.
Wie können die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis aufgenommen und umgesetzt werden?
Mit der digitalen Veranstaltung sollen Impulse zu einzelnen Regelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gegeben werden, um Fach- und Leitungskräfte in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der weiteren Umsetzung zu unterstützen.
Die Umsetzung des §20 SGB VIII birgt sowohl Herausforderungen als auch Chancen im Jugendhilfesystem. Ziel der Novellierung des §20 SGB VIII war es, dass möglichst viele betroffene Familien, die sich in einer akuten Notsituation befinden, mit einer unmittelbaren Inanspruchnahme entsprechender Hilfen erreicht werden.
Die Intention des Gesetzgebers war es, möglichst "unbürokratisch" sicherzustellen, dass bei Bekanntwerden von Bedarfen der Hilfen, diese auch direkt erbracht werden können. Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommt dabei die Aufgabe zu, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung (§ 79 Abs. 2 SGB VIII), bedarfsgerechte und niederschwellige Angebote für Familien durch wohnortnahe vermittelnde und erbringende Dienste und Einrichtungen sicherzustellen. Daher sind im Regelfall Kooperationsvereinbarungen (§ 36 a Abs. 2 SGB VIII) mit diesen abzuschließen, die eine unmittelbare Hilfegewährung und/oder Vermittlung ermöglichen.
Im Beitrag werden rechtliche Aspekte der Novellierung für die beteiligten Akteure im Jugendhilfesystem dargestellt. Im Hinblick auf Kooperationsmöglichkeiten des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Rahmen der Umsetzung des §20 SGB VIII werden die Perspektive der Familienberatung als vermittelnde Stelle und die Perspektive der Familienpflege als erbringenden Stelle fokussiert. Praxisorientiert wird ein Good Practice Modell aus Mönchengladbach Wege der gelingenden Umsetzung des § 20 SG B VIII aufzeigen.
Anmeldung
Es ist eine einmalige Anmeldung notwendig. Mit der einmaligen Anmeldung erhalten Sie stets den Zoom-Link für alle folgenden Veranstaltungen. Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ist unabhängig voneinander möglich.
Link zur Anmeldung:
https://www.lwl.org/lime3/index.php/334321?lang=de
Nutzen
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu verfestigen, auszubauen, Anregungen zur Umsetzung zu erhalten und in den Austausch mit anderen Fachkräften zu kommen.
Zeitrahmen / Programm
09.00 Uhr - ca. 10. 30 Uhr
Jede Veranstaltung beginnt mit einem 30-45 minütigen fachlichen Input zum Thema. Anschließend ist in der Regel ein 30-45 minütiger Erfahrungsaustausch im Plenum geplant.
Methoden
Vortrag und Diskussion im Plenum.
Anbieter
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Referentin / Referent
Ulrike Flenskov
Referentin für Familienpflege beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. und Ansprechpartnerin der LAG FW NRW für die Familienpflege
Banu Gökhan-Bagdatli
Dipl. de Maîtrise de Psychologie, Leiterin der Erziehungsberatungsstelle Stadt Mönchengladbach
Anna Kröber
Erziehungsberatungsstelle Stadt Mönchengladbach
Christine Schulz
Fachberaterin Fachberatung für Familienunterstützende Leistung e.V. (LVR-Landesjugendamt Rheinland)
Auskunft zu Anmeldung und Organisation